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   LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 SO 78/15   

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https://dejure.org/2016,2316
LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 SO 78/15 (https://dejure.org/2016,2316)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2016 - L 5 SO 78/15 (https://dejure.org/2016,2316)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - L 5 SO 78/15 (https://dejure.org/2016,2316)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Verfassungsmäßigkeit des Auskunftsverlangens gegenüber dem Ehegatten eines potenziell Unterhaltspflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 117 Abs. 1
    Schwiegerkind; Unterhaltspflicht; Sozialrecht; Auskunftsverlangen wegen Schwiegerkinderunterhalt

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Verfassungsmäßigkeit des Auskunftsverlangens gegenüber dem Ehegatten eines potenziell Unterhaltspflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsverlangen gegenüber dem Ehegatten eines potenziell Unterhaltspflichtigen ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Elternunterhalt: Auch Schwiegersohn muss Sozialamt Auskunft erteilen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialamt will Geld für Pflegefall zurück - Schwiegersohn einer Hilfeempfängerin muss über sein Einkommen Auskunft geben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Muss auch der Schwiegersohn einer Hilfeempfängerin gegenüber Sozialamt sein Einkommen und Vermögen offenlegen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Pflegekosten der Eltern: Schwiegerkind muss Einkommen offenlegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternunterhalt: Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen - Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie wird durch mögliche Unterhaltspflicht nicht verletzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2008 - L 20 SO 36/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 SO 78/15
    Insoweit schließe sich das Gericht den überzeugenden Argumenten des LSG Nordrhein-Westfalen zur verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit der Auskunftspflicht des Ehegatten an (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen 09.06.2008 - L 20 SO 36/07).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 SO 78/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müsse nämlich ein verheiratetes Kind zur Erfüllung der seinen Eltern gegenüber bestehenden Unterhaltspflichten auch das unterhalb seines Eigenbedarfs liegende Einkommen einsetzen, soweit es wegen des vom Ehepartner erzielten Verdienstes für den gemeinsamen Familienunterhalt nicht benötigt werde (Hinweis auf BGH 14.01.2004 - XII ZR 69/01); auch ein Taschengeld, dass dem unterhaltspflichtigen Kind und seinem Ehegatten zu zahlen sei, müsse gegebenenfalls für den Elternunterhalt eingesetzt werden (Hinweis auf BGH 15.10.2003 - XII ZR 122/00).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 SO 78/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müsse nämlich ein verheiratetes Kind zur Erfüllung der seinen Eltern gegenüber bestehenden Unterhaltspflichten auch das unterhalb seines Eigenbedarfs liegende Einkommen einsetzen, soweit es wegen des vom Ehepartner erzielten Verdienstes für den gemeinsamen Familienunterhalt nicht benötigt werde (Hinweis auf BGH 14.01.2004 - XII ZR 69/01); auch ein Taschengeld, dass dem unterhaltspflichtigen Kind und seinem Ehegatten zu zahlen sei, müsse gegebenenfalls für den Elternunterhalt eingesetzt werden (Hinweis auf BGH 15.10.2003 - XII ZR 122/00).
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